Fahrradinfrastruktur verbessern

Das Radfahren erfreut sich generationsübergreifend in der Freizeit und im Alltag immer größerer Beliebtheit und hat kontinuierlich zugenommen.
Das E-Bike ist CO-2 neutral, leise und benötigt wenig Parkfläche. Es ermöglicht zumindest für kurze Strecken eine Mobilität, unabhängig von öffentlichen Verkehrsmitteln. Lastenräder werden bereits vielseitig zum Transport und als Lieferservice genutzt. Unsere Stadt, die Einkaufszonen und Ortskerne werden damit zunehmend entschleunigt und leiser.
Um die Fahrradnutzung dauerhaft in Wetter zu etablieren, wird dringend eine gut ausgebaute Fahrradinfrastruktur, die eine sichere Nutzung der Verkehrswege im Alltag gewährleistet, benötigt!
Mit Fahrradinfrastruktur (FIS) ist eine durchgängige und übersichtliche Fahrwegekennzeichnung mit Hinweisschildern, entsprechenden Ampelsteuerungen, Verkehrsberuhigung, Barrierefreiheit, gepflegte Radstrecken ohne Gefahrenstellen, adäquate Abstell- bzw. Parkmöglichkeiten, … gemeint.
Unsere Vorschläge enthalten sowohl kurzfristig umsetzbare Lösungen, als auch die Erstellung neuer Radwege durch die Ortsgemeinden (Infrastruktur) und deren Anbindung miteinander.
Wir sind persönlich Auto- und Radfahrer, sowie Fußgänger und kennen unsere Ortschaften aus diesen Perspektiven.
Die Entwicklung einer guten Infrastruktur und einer Vernetzung der Radwege ist umweltbewusstes, nachhaltiges und zukunftsorientiertes Handeln, dass sich am Bedarf der Bewohner orientiert.

Unsere Ausarbeitungen hierzu können Sie gerne hier einsehen

Aktuelles aus Wetter/Ruhr

Tempo 30

Die Stadtverwaltung hat auf Anregung der Bürgerschaft noch einmal überprüft, wo eine mögliche Temporeduzierung möglich wäre und eine entsprechende Karte des Stadtgebietes erstellt.

https://wetter.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYU-axeMoGmF0Xp6TGQhHMPlF8IGR4ClDc2hmQvHOkB2/Stadtkarte_Geschwindigkeitszonen.pdf

Zum größten Teil gilt bereits Tempo 30 in Stadtgebiet. Zurzeit kann die Stadt Wetter aus Gründen des Lärmschutzes des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine Temporeduzierung für Ortsdurchfahrten anordnen.

Ausnahmen:

• bilden die Straßenabschnitte mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bzw. 70 km/h, auf denen sich weder zusammenhängende Wohnbebauung noch schützenswerte Einrichtungen (z.B. Schulen oder Altenheime) befinden, die eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigen würden.

• für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen bedarf es der Mitwirkung des zuständigen Straßenbaulastträgers, hier des Landesbetriebes Straßenbau NRW.

Die Stadt Wetter ist der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beigetreten, um — eigenständig und ortsbezogen über angemessene Geschwindigkeiten entscheiden zu dürfen. Die Initiative setzt sich beim Bund dafür ein.

Quelle:

Stadt Wetter (Ruhr), Gremien: Umwelt-, Klima- und Verkehrsausschuss, 22.02. 2023

Tagesordnungspunkt 3.1, Beschlussvorlage / Sachverhaltsdarstellung (Gräfen-Loer) und Stadtkarte Geschwindigkeitszonen

Übrigens…

Tempo 30

Die Stadtverwaltung hat auf Anregung der Bürgerschaft noch einmal überprüft, wo eine mögliche Temporeduzierung möglich wäre und eine entsprechende Karte des Stadtgebietes erstellt. 

Zum größten Teil gilt bereits Tempo 30 im Stadtgebiet, da die Stadt Wetter aus Gründen des Lärmschutzes eine Temporeduzierung anordnen darf.

https://wetter.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYU-axeMoGmF0Xp6TGQhHMPlF8IGR4ClDc2hmQvHOkB2/Stadtkarte_Geschwindigkeitszonen.pdf

Ausnahmen:

• Straßenabschnitte, auf denen sich weder zusammenhängende Wohnbebauung noch schützenswerte Einrichtungen (z.B. Schulen oder Altenheime) befinden. Dort gilt 50 km/h bzw. 70 km/h.

• für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist der Straßenbaulastträger Landesbetriebes Straßenbau NRW zuständigen

Übrigens…

Beitritt 

Die Stadt Wetter ist der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beigetreten, um — eigenständig und ortsbezogen über angemessene Geschwindigkeiten entscheiden zu dürfen. Die Initiative setzt sich beim Bund dafür ein.

Quelle:

Stadt Wetter (Ruhr), Gremien: Umwelt-, Klima- und Verkehrsausschuss, 22.02. 2023

Tagesordnungspunkt 3.1, Beschlussvorlage / Sachverhaltsdarstellung (Gräfen-Loer) und Stadtkarte Geschwindigkeitszonen

Übrigens…

Schon gewusst, dass…

über 40% aller Fahrten mit dem PKW auf einer Distanz von maximal 5 km stattfinden!

Übrigens…

Arbeitskreis Mobilität 

Im Bundesklimaschutzgesetz wird eine drastische Reduktion der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor um ca. 43 % bis 2030 gefordert. Das Land NRW fordert in seinem „Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz“ dazu auf ein Radverkehrsanteil von 25 % zu erreichen. 

Aus diesem Grund wurde im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes mit Beteiligung der Bürger ein Mobilitätskonzept entwickelt. 

Ziele:

• Stadtteile und benachbarte Städte sollen zukünftig durch nachhaltige Mobilität stärker miteinander zu vernetzen werden. 

• Verbesserungen der Fahrradinfrastruktur, des öffentlichen Personennahverkehres, sowie eine stärkere Vernetzung der verschiedenen Verkehrsmittel, bessere Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit …

Der „Arbeitskreis Mobilität“, der sich aus Mitarbeiter*innen der städtischen Verwaltung bzw. des Stadtbetriebs, sowie Vertreter*innen der politischen Fraktionen und dem Bürgermeister zusammensetzt, soll künftig die Umsetzung einzelne Maßnahmen diskutieren und planen. 

Quelle:

Stadt Wetter (Ruhr), Gremien: Umwelt-, Klima- und Verkehrsausschuss, 22.02. 2023

Tagesordnungspunkt 3.3, Beschlussvorlage / Sachverhaltsdarstellung (Gräfen-Loer)